Nebenkostenabrechnung für Ihren Mieter - Grundsteuer nicht vergessen.
- TG
- 27. Sept. 2019
- 1 Min. Lesezeit
Auch wenn landauf landab immer wieder gerne über die Umlagefähigkeit der Grundsteuer diskutiert wird - bereits seit einem Urteil des BGH im Jahr 2004 besteht Rechtssicherheit.
Die Grundsteuer zählt zu den umlagefähigen Betriebskosten und kann somit über die Nebenkostenabrechnung geltend gemacht werden.
Also denken Sie bei der Aufstellung Ihrer nächsten Nebenkostenabrechnung daran, dass nicht nur die von Ihrer Hausverwaltung aufgeschlüsselten, umlagefähigen Betriebskosten in die Abrechnung für Ihren Mieter gehört, sondern eben auch die Grundsteuer.

Weitergehende Informationen finden Sie hier:
https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/grundsteuer.htm
Als Zusatzservice bietet Ihnen die RT CASTELL Hausverwaltung auch einen Vollservice - wir erstellen für Sie die Nebenkostenabrechnungen für Ihren Mieter.
Wir weisen darauf hin, dass vorstehender Artikel keine Rechtsberatung darstellt, oder diese ersetzt. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder juristische Richtigkeit.
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