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Einbruchschutz und Sicherheit - die KfW fördert Ihre Investitionen


Zuschüsse und geförderte Darlehen


Das wichtigste zuerst. Sie denken an eine Nachrüstung im Bereich Sicherheit für Ihre Wohnung oder Ihr Haus. Dann müssen Sie den Förderantrag vor der Durchführung der Investition stellen.


Den Förderantrag der KfW finden Sie hier.


Was ist förderfähig?


Maßnahmen zum Einbruchschutz an bestehenden Eigentumswohnungen oder Wohnhäusern, beispielsweise:


  • Alarmanlagen

  • Einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren

  • Einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren

  • Einbruchhemmende Garagentore und Garagentüren

  • Gegensprechanlagen


Wie hoch ist die Förderung?


Der Zuschuss zu den Investitionskosten ist abhängig von der Höhe der Investitionen und liegt zwischen 100 Euro und 1.600 Euro. Bei allen Maßnahmen sind nicht nur die Materialkosten sondern auch die Handwerkerleistungen förderfähig.



Weitere Informationen finden Sie direkt bei der KfW:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Einbruchschutz/






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