Grundsätzlich ist das Grillen auf dem Balkon erlaubt – Ausnahmen gibt es selbstverständlich, wenn der Mietvertrag oder die Hausordnung das Grillen auf Balkon oder Terrasse verbieten.
Rücksichtsloses Grillen mit dem Holzkohlegrill (starke Rauchentwicklung, Ruß und dichter Qualm), so dass die Wohnbedingungen der Nachbarn in Mitleidenschaft gezogen werden, sind ebenfalls verboten.
Um Ärger zu vermeiden sollte zum Gas- oder Elektrogrill gewechselt werden. Inzwischen ist in den meisten Mehrparteienhäusern das Grillen mit Holzkohle ohnehin verboten.
Selbst der Hauseigentümer im 2 Familienhaus darf nicht unbehelligt mit Holzkohle grillen, wenn der Rauch in die Wohnung seines Mieters zieht.
Der Gestank ist nicht entscheidend, es geht lediglich um den Rauch. Veganer/Vegetarier die den Geruch von gegrilltem Fleisch als “Gestank“ empfinden, werden bei Gericht keine guten Karten haben, dass dem Nachbarn das Grillen verboten wird.
Grillen trotz Verbot kann teuer werden – hier kann es von der Abmahnung über Geldbußen, bis hin zur Kündigung alles geben.
Unsere Schlussfolgerung:
Gegenseitige Rücksichtnahme
Beschwerden der Nachbarn ernst nehmen (Gespräch suchen/Nachbarn einladen)
Evtl. einen Hausaushang anbringen
Elektro- oder Gasgrill benutzen (wenn es der Mietvertrag oder die Hausordnung nicht generell verbietet zu grillen)
Die Nachtruhe beachten und einhalten
Nicht zu oft – maximal 1-2 Mal pro Sommermonat grillen

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