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Bundesregierung beschließt Masterplan Ladeinfrastruktur

Auswirkungen auf das WEG- und Mietrecht


Neben dem Beschluss des Masterplans wurde als weitere Maßnahme der Gesetzentwurf des Bundesrates „zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Wohnungseigentumsgesetzes zur Förderung der Elektromobilität“ dem Bundestag übermittelt. Dieser entscheidet nun darüber, ob der Einbau einer Ladestation für Elektrofahrzeuge in einer Tiefgarage bzw. auf privaten Stellplätzen in Wohnungseigentümergemeinschaften deutlich erleichtert werden soll.


Im Entwurf heißt es hierzu:

"..Miet- und WEG-Recht. Um den Aufbau von Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern (Mietshäuser und Wohnungseigentumsgemeinschaften) zu vereinfachen wird das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz noch im Jahr 2019 einen Gesetzesentwurf vorlegen, mit dem das Miet- und Wohnungseigentumsrecht überarbeitet wird. Wichtig ist, dass der Mieter vom Vermieter die Erlaubnis zum Einbau von Ladeinfrastruktur verlangen kann und nur eingeschränkte Weigerungsrechte des Vermieters bestehen. Änderungen am Wohnungseigentumsgesetz sollen bewirken, dass dem Wohnungseigentümer ein Anspruch auf Einbau einer Ladeeinrichtung eingeräumt wird, gegen den sich die übrigen Wohnungseigentümer nur unter engen Voraussetzungen verwehren können sollen. Die Umsetzung soll bis Ende 2020 erfolgen."

Konkret entfällt hierdurch die jetzige Zustimmungspflicht der Eigentümergemeinschaft. Bisher mussten alle Eigentümer dieser "baulichen Veränderung" zustimmen.

Auch Vermieter müssen dann im Regelfall einer Ladeinfrastruktur für ihren Mieter zustimmen.






Es bleibt abzuwarten in welchem im Umfang die Maßnahmen und Regelungen beschlossen werden.


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